Wohnriestern: Für wen ist das interessant?

Vielleicht haben sie es in den Nachrichten mitbekommen: Das so genannte Wohnriestern ist jetzt beschlossene Sache, jetzt können sie auch von Riester profitieren, wenn sie sich bald ein Haus oder eine Wohnung zum Eigenbedarf anschaffen wollen.
Maximilian Blusch von der Sparkasse, was ist denn jetzt mit meinem alten Riester-Vertrag, muss der irgendwie geändert werden?
"Die alten Riesterverträge dürfen natürlich weiter geführt werden. Es kommen neue Möglichkeiten hinzu: Ich kann meine Riesterförderung zukünftig auch z. B. in einen Bausparvertrag einbringen, um mir damit später mal eine Immobilie zu kaufen. Zu diesem Kauf kann ich auch die Gelder aus den bisherigen Anlagen entnehmen." Also kann ich jetzt einfach mein angespartes Riestergeld umleiten?
"Bei der Entnahme gibt es bestimmte Grenzen: So dürfen bis zum Ende 2009 nur die Anlagen entnommen werden, die dann mindestens 10.000 Euro beinhalten, ab 2010 sind dann alle Beträge möglich, auch kleinere." Bausparen ist das eine, was geht noch mit dem neuen Wohn-Riester?
"Die Alternative hierzu stellt der Darlehensvertrag dar. Man kann also auch die Riesterförderung unmittelbar zur Tilgung des Darlehens verwenden." Und das gute an Wohnriestern ist ja auch, dass das Jahr 2008 kein verlorenes Jahr ist:
"Der Start der Riesterprodukte beginnt erst im November, dennoch kann man die staatliche Förderung für das ganze Jahr bekommen. Dieses Gesetz gilt rückwirkend für den 1. Januar 2008." Vielen Dank, Sparkassen-Experte Maximilian Blusch.
Der Finanztipp wird Ihnen präsentiert von der Sparkasse
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