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Auslands-BAFöG - Für mehr Studenten als gedacht

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Wer in Köln oder Bonn studieren will, der braucht spätestens seit Einführung der Studiengebühren auch das nötige Geld dazu. Wenn die Eltern nicht genug dazu geben können, kommt zumindest für einen Teil der Lebenshaltungs-Kosten das BAFöG-Amt auf. Aber nicht alle Studenten bekommen auch diese Förderung vom Staat. Wie sieht das aber aus wenn man plant, ein Jahr im Ausland zu studieren?

Maximilian Blusch von der Sparkasse, gibt es da andere Regelungen?

"Auch jemand, der wegen des höheren Einkommens der Eltern im Inland keinen Anspruch auf Förderung hat, kann durchaus im Ausland einen Anspruch haben." Und wie sieht dieser Anspruch dann aus? Das soll ja sogar mehr Geld sein als in Deutschland?

"Neben der Grundförderung, also Lebensunterhalt etc., gibt es im Ausland häufig Zuschläge. Das kann z. B. sein, dass Studiengebühren übernommen werden, bis 4.600 Euro pro Jahr. Andere Kosten, wie Reisekosten, Hin- und Rückreise, oder auch anteilige Kosten für eine Krankenversicherung werden zusätzlich übernommen." Und wie sieht das aus mit dem zurück zahlen?

"Teile dieser Förderung werden oft als Zuschuss gewährt, und der braucht nicht zurück gezahlt zu werden. Das kann im Endeffekt dazu führen, dass man - anders als beim Inlands-BAFöG, wo in der Regel 50 Prozent zurück gezahlt werden müssen - hier zu einem größeren Anteil kommt, der nicht zurück gezahlt werden muss." Das klingt ja alles ziemlich gut. Wo kann ich mir die ganzen
Informationen noch mal angucken?

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Der Finanztipp vom 27.09.2008

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"Wer genauere Informationen zum Thema haben möchte, der kann sich auf der Internetseite www.das-neue-bafoeg.de  informieren.

Vielen Dank, Sparkassen-Experte Maximilian Blusch.

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