Gesetzliche Krankenversicherung: Was ändert sich?

Gesundheitsreform, Gesundheitsreform, was haben nur alle mit der Gesundheitsreform? Die ist doch schon im vergangenen Jahr angelaufen, Maximilian Blusch von der Sparkasse, warum wird da jetzt wieder so viel drüber geredet, dass soll mit den Beiträgen bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu tun haben:
"Es wird zukünftig, d. h. ab 1. Januar 2009, ein bundes-einheitlicher Satz von 15,5 Prozent erhoben, und es wird in aller Regel zu einer Erhöhung der Beiträge führen."Aber wenn die Beiträge überall einheitlich, also gleich sind, dann ist es doch so egal bei welcher Kasse ich dann bin?
"Allerdings ist es so, dass die einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen bei guten Wirtschaften ihren Versicherten individuell Beträge zurück erstatten können. Das bedeutet für den Versicherten: Ist er bei einer Kasse, die ökonomisch wirtschaftet, so hat er immerhin die Chance darauf, und da sollte er auch nachfragen, Teile seiner Beiträge zurück zu erhalten."Vergleichen lohnt sich also immer noch.
"Richtig, Vergleichen lohnt sich nach wie vor. D. h. insbesondere auch mal nach zu schauen: Wie sind Modelle mit einem Selbstbehalt ausgestattet? Auch das ist neu. Selbstbehalt heißt: Der Versicherte kommt für einen gewissen Betrag der Krankheits-Kosten selbst auf, und nur Beträge, die darüber hinaus gehen, werden von der Versicherung übernommen."Einige Änderungen gibt es also, bleibt denn auch was gleich?
"Das bekannte Prinzip der Familienversicherung bleibt
erhalten. Kinder sind also z. B. beitragsfrei mit versichert.
Leider bleibt aber auch die Praxisgebühr erhalten, das sind
Dinge, die aus dem alten System übernommen wurden."
Vielen Dank, Sparkassen-Experte Maximilian Blusch, zu den
Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherungen ab 2009.
Der Finanztipp wird Ihnen präsentiert von der Sparkasse KölnBonn !














