Wohn-Riester

Die Riester-Rente ist vielen bekannt. Aber auch die eigenen vier Wände als Altersvorsorge können staatlich gefördert werden. Das Eigenheimrentengesetz oder einfach Wohn-Riester gibt´s jetzt seit einem Jahr und bietet verschiedene Möglichkeiten.
Vom geförderten Bau eines neuen Hauses bis zum Kauf einer Immobilie. Wohn-Riester ist also vor allem für die interessant, die den Wunsch nach den eigenen vier Wänden haben, erklärt Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch. "Egal, ob Wohnung oder Haus, Hauptsache, man wohnt darin. Berechtigt sind diejenigen, die Pflichtmitglieder in der Rentenversicherung sind, also alle, die in einem Angestellten- oder ähnlichem Verhältnis arbeiten."
Das Wohn-Riester bietet vor allem einen zeitlichen Vorteil: "Das Wohn-Riester ist die einzige Form des Riester-Sparens, die man bereits vor der Rente nutzen kann, denn in der Immobilie kann man ja ab sofort wohnen."
Ein womöglich alter Riester-Vertrag kann auch umgewandelt werden. "Für all diejenigen, die bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben und gern ins Wohn-Riester-Fach wechseln möchten, ist das in einem halben Jahr möglich. Sie können das Guthaben, was sie bereits angespart haben, in eine Form des Wohn-Riester-Sparens mitnehmen."
Und es gibt noch einen weiteren Vorteil: "Auf die Zinserträge des Wohn-Riester-Sparens fällt wie bei den anderen Riester-Produkten keine Abgeltungssteuer an." Bis zum Eintritt in den Ruhestand sind die Beiträge grundsätzlich steuerfrei, in der Auszahlungsphase muss die Riester-Rente dann versteuert werden.
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