Berufsunfähigkeitsversicherung

Fast jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland muss seinen Beruf vorzeitig wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls aufgeben. Und wer seinen Beruf aus diesen Gründen nicht mehr länger als drei Stunden täglich ausüben kann, erhält zwar vom Staat die Erwerbsminderungsrente, doch daran sind Bedingungen geknüpft, sagt Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch. "Zunächst muss man fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Junge Leute und Freiberufler haben in der Regel keinen anspruch auf diese Rente."
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist davon unabhängig. Wer sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert, hat die Möglichkeit, bei seinem Finanzberater eine anonyme Anfrage zu starten. "Das ist für diejenigen interessant, die fürchten, dass es da etwas geben könnte. Man läuft sonst Gefahr, dass wenn man einmal abgelehnt wurde, immer abgelehnt wird, da sich die Versicherungen austauschen."
Seit April 2009 können Versicherte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Auskunft darüber verlangen, ob ein Eintrag über sie im Hinweis- oder Informationssystem steht. Den Inhalt des Eintrages müssen Kunden beim Versicherer erfragen. Er ist zur Auskunft verpflichtet.
Man sollte sich vorher aber genau über die Versicherung
erkundigen. "Zum Beispiel sollte der Versicherer auf die
abstrakte Versicherung verzichten. Das bedeutete, dass die
Versicherung nicht auf andere Berufe verweisen kann. Ein weiterer
wichtiger Punkt ist, dass der Versicherer rückwirkend zahlen
sollte, auch wenn die Berufsunfähigkeit zunächst nicht
klar war."
Für junge Menschen ist vor allem die Nachversicherungsgarantie
wichtig. Damit kann die vereinbarte Rente später ohne
Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Der Finanztipp wird Ihnen präsentiert von der Sparkasse KölnBonn!














