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Der Finanztipp
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Sparkasse KölnBonn

Neue Geschäftsbedingungen

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Seit einigen Wochen bekommen alle Bank- oder Sparkassen-Kunden Post von ihrem Kreditinstitut: "Die Neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen." Da steht eine Menge Kleingedrucktes drin, denn Ende Oktober tritt eine neue EU-Richtlinie in Kraft. Was bedeutet das genau? Die wichtigsten Änderungen fasst Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch zusammen. "Ziel der Richtlinie ist es, den Zahlungsverkehr innerhalb Europas schneller und effizienter zu machen. Deswegen dürfen Zahlungen ins europäische Ausland nach 2012 nur noch so lange dauern wie Zahlungen innerhalb zweier Städte in Deutschland - nämlich nur einen Tag."


Im Moment kann das bis zu vier Tage dauern. Diese Beschleunigung hat allerdings auch ihren Preis: "In Zukunft muss man ganz besonders darauf achten, dass die Kontonummern, also auch die BIC und die IBAN, genau aufgeschrieben werden. Die Zahlungen verlaufen zukünftig, ohne dass da noch ein Mensch eingreift. Das Geld läuft dann auf das falsche Konto, ohne, dass das vom Institut geprüft wird."

Wenn das Geld versehentlich auf einem falschen Konto landet, ist es also erstmal futsch. In dem Fall "kann der Kunde sich nur noch an den Empfänger wenden und bitten, das Geld zurück zu überweisen."

Der Kunde wird also mehr in die Pflicht genommen bei Überweisungen. Aber er behält natürlich seine Rechte, zum Beispiel bei Kreditkarten- Missbrauch. "Verliert man seine Karte und jemand anderes hebt damit Geld ab, haftet man damit bis maximal 150 Euro. Das ist die gesetzliche Grenze. Die Sparkasse hat diese jedoch gesenkt. Bei den Bankkarten ist das auf null Euro gesenkt worden - also ohne Selbstbeteiligung; bei Kreditkartenverfügungen sind es 50 Euro."

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Das gilt aber nur, wenn der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Also: Keinesfalls PIN auf Karte oder im Portemonnaie notieren! Bei Verlust sollte man die Karte sofort sperren lassen. Die zentrale 24-Stunden-Sperr-Hotline lautet: 116 116. Sie gilt für Konto-, Kredit- und SIM-Karten und jetzt auch für die Sperrung des Online-Banking-Zugangs. Es gibt eine weitere Änderung beim Kontoauszug: "Zukünftig müssen Informationen für angefallene Gebühren - also Zinsen oder Kontoführungspreise - dem Kunden monatlich zur Verfügung gestellt werden. Diese kann man sich ganz normal mit der Karte am Kontoauszugs-Drucker abholen."


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