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Autounfall - was tun?

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Einen Moment unachtsam - und schon hat es gekracht. 2,3 Millionen Verkehrsunfälle hat die Polizei im letzten Jahr in Deutschland registriert. Und ob unverschuldet oder nicht - ein Unfall bringt immer eine Menge Ärger und Papierkram mit sich.

Wichtig ist, seine Versicherung so schnell wie möglich nach dem Unfall zu informieren. Eine Vollkaskoversicherung deckt bei einem selbstverschuldeten Unfall die eigenen Schäden ab, erklärt Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch. "Das heißt: Der Schaden am eigenen Fahrzeug, der eingedrückte Kotflügel, das wird bezahlt. Auch mutwillige Schäden durch Unbekannte. Also zum Beispiel das morgens aufgeschlitzte Verdeck des Cabrios."

Eine Vollkaskoversicherung empfiehlt sich bei einem Neuwagen oder bei einem Auto mit einem hohen Wiederbeschaffungswert. Sinnvoll kann auch eine Teilkaskoversicherung sein. Denn sie deckt Schäden am eigenen Auto ab, die zum Beispiel durch Glasbruch oder Diebstahl entstanden sind. "Lediglich bei sehr alten Fahrzeugen mit geringem Wiederbeschaffungswert lohnt sich diese Versicherung nicht."

Die Haftpflichtversicherung dagegen deckt Schäden ab, die einem Dritten entstehen, also Schäden am Auto, aber auch Personenschäden. "Da einem Geschädigten bei einem Unfall sehr weitgehende Rechte zustehen - das kann bedeuten, dass die ärztliche Behandlung bezahlt werden muss, Schmerzensgeld, eine mögliche Rente, der Rechtsanwalt, der Sachverständige, die Abschleppkosten bis hin zur Wertminderung des gegnerischen Fahrzeugs - sollte man die Versicherungssumme nicht zu klein, also nicht nur die gesetzliche Mindestsumme wählen."

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Finanztipp vom 18.09.2010

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Jeder selbstverschuldete und der Versicherung gemeldete Unfall führt zu einer Rückstufung im folgenden Kalenderjahr. "Hat es in 2009 gekracht, wird 2010 der Beitrag erhöht." Deshalb kann es sich lohnen, selbstverschuldete kleine Schäden aus der eigenen Tasche zu zahlen.

Falls man selbst der Geschädigte ist, sollte man sehr vorsichtig sein, wenn die gegnerische Versicherung ein Schadensmanagement anbietet. Damit gibt man seine Rechte aus der Hand. Ähnliches gilt auch für Komplettabtretungserklärungen.

 

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